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PRESS RELEASE
By: NewMediaWire
January 4, 2025

Zeta Investor-Alarm: Eine Sammelklage Wegen Wertpapierbetrugs Wurde Gegen Zeta Global Holdings Corp. (Zeta) Eingereicht

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RADNOR, PA - (NewMediaWire) - 4. Januar 2025 - Die Kanzlei Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP (www.ktmc.com) informiert Investoren, dass eine Sammelklage gegen Zeta Global Holdings Corp. (“Zeta”) (NYSE: ZETA) im Namen derjenigen eingereicht wurde, die Zeta-Wertpapiere zwischen dem 27. Februar 2024 und dem 13. November 2024, einschließlich, erworben oder auf andere Weise erlangt haben (der “Klassenzzeitraum”). Die Frist zur Ernennung des Hauptklägers endet am 21. Januar 2025.

KONTAKTIEREN SIE KESSLER TOPAZ MELTZER & CHECK, LLP:
Wenn Sie Zeta-Verluste erlitten haben, können Sie HIER KLICKEN oder besuchen Sie: https://www.ktmc.com/new-cases/zeta-global-holdings-corp?utm_source=PR&utm_medium=link&utm_campaign=zeta&mktm=r

Sie können auch den Anwalt Jonathan Naji, Esq. unter der Nummer (484) 270-1453 oder per E-Mail an info@ktmc.com kontaktieren.

ANGEMELDETE ÜBERTRETUNGEN DER BEKLAGTEN:
Die Klage behauptet, dass die Beklagten während des Klassenzzeitraums wesentliche falsche und/oder irreführende Aussagen gemacht haben und dass sie wesentliche nachteilige Tatsachen über die Geschäftstätigkeit, den Betrieb und die Perspektiven des Unternehmens nicht offengelegt haben. Insbesondere haben die Beklagten es versäumt, den Investoren offenzulegen, dass: (1) Zeta zweiseitige Verträge verwendet hat, um die finanziellen Ergebnisse künstlich zu steigern; (2) Zeta Rundreise-Transaktionen durchgeführt hat, um die finanziellen Ergebnisse künstlich zu steigern; (3) Zeta raubtierhafte Einwilligungsfarmen verwendet hat, um Nutzerdaten zu sammeln; (4) diese Einwilligungsfarmen fast das gesamte Wachstum von Zeta vorangetrieben haben; und (5) die positiven Aussagen der Beklagten über die Geschäftstätigkeit, den Betrieb und die Perspektiven des Unternehmens aufgrund der vorangegangenen Punkte wesentlich irreführend waren und/oder nicht auf einem vernünftigen Fundament basierten.

Bitte HIER KLICKEN, um unser Video anzusehen, oder kopieren Sie diesen Link in Ihren Browser: https://youtu.be/e2BaVQZoKxg

DER PROZESS DES HAUPTKLÄGERS:
Zeta Investoren können, spätestens bis zum 21. Januar 2025, beantragen, als Hauptkläger Vertreter der Klasse durch Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP oder andere Rechtsanwälte ernannt zu werden, oder sie können sich entscheiden, nichts zu tun und ein abwesendes Klassenmitglied zu bleiben. Ein Hauptkläger ist eine vertretende Partei, die im Namen aller Klassenmitglieder die Klage leitet. Der Hauptkläger ist in der Regel der Investor oder eine kleine Gruppe von Investoren mit dem größten finanziellen Interesse und die zudem geeignet und typisch für die vorgeschlagene Klasse der Investoren sind. Der Hauptkläger wählt Rechtsbeistand aus, um den Hauptkläger und die Klasse zu vertreten, und diese Anwälte, sofern sie vom Gericht genehmigt werden, sind Haupt- oder Klassenanwälte. Ihre Fähigkeit, an einer möglichen Rückerstattung teilzuhaben, wird durch die Entscheidung, ob Sie als Hauptkläger fungieren oder nicht, nicht beeinflusst.

Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP ermutigt Zeta-Investoren, die erhebliche Verluste erlitten haben, sich direkt an die Kanzlei zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

ÜBER KESSLER TOPAZ MELTZER & CHECK, LLP:
Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP führt Sammelklagen in bundesstaatlichen und bundesweiten Gerichten im ganzen Land und weltweit durch. Die Kanzlei hat sich einen globalen Ruf für Exzellenz erarbeitet und hat Milliarden von Dollar für Opfer von Betrug und anderen unternehmerischen Fehlverhalten zurückgeholt. Alle unsere Arbeiten werden von einem gemeinsamen Ziel geleitet: Investoren, Verbraucher, Arbeitnehmer und andere vor Betrug, Missbrauch, Fehlverhalten und Nachlässigkeit durch Unternehmen und Treuhänder zu schützen. Die Klage in dieser Angelegenheit wurde nicht von Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP eingereicht. Für weitere Informationen über Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP besuchen Sie bitte www.ktmc.com.

KONTAKT:
Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP
Jonathan Naji, Esq.
(484) 270-1453
280 King of Prussia Road
Radnor, PA 19087
info@ktmc.com

Kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten als Anwaltwerbung betrachtet werden. Frühere Ergebnisse garantieren keine zukünftigen Ergebnisse.

Sehen Sie die ursprüngliche Pressemitteilung auf www.newmediawire.com

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Haftungsausschluss: Diese Übersetzung wurde automatisch von NewsRamp™ für NewMediaWire (gemeinsam als "DIE UNTERNEHMEN" bezeichnet) mit öffentlich zugänglichen generativen KI-Plattformen erstellt. DIE UNTERNEHMEN garantieren nicht die Genauigkeit oder Vollständigkeit dieser Übersetzung und haften nicht für Fehler, Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Die Nutzung dieser Übersetzung erfolgt auf eigenes Risiko. DIE UNTERNEHMEN haften nicht für Schäden oder Verluste, die aus solcher Nutzung entstehen. Die offizielle und maßgebliche Version dieser Pressemitteilung ist die englische Version.

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