PRESS RELEASE
By: NewMediaWire
January 4, 2025
XRAY-Erinnerung: Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP Fordert XRAY-Investoren Mit Verlusten Auf, Die Kanzlei Zu Kontaktieren
RADNOR, PA - (NewMediaWire) - 4. Januar 2025 - Die Kanzlei Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP (www.ktmc.com) informiert die Anleger, dass Sammelklagen gegen DENTSPLY SIRONA Inc. („DENTSPLY“) (NASDAQ: XRAY) im Namen derjenigen eingereicht wurden, die zwischen dem 6. Mai 2021 und dem 6. November 2024, einschließlich, DENTSPLY-Stammaktien gekauft oder erworben haben (der „Klassenzzeitraum“). Die Frist für die Ernennung des Hauptklägers ist der 27. Januar 2025.
Kontaktieren Sie KESSLER TOPAZ MELTZER & CHECK, LLP:
Wenn Sie DENTSPLY-Verluste erlitten haben, können Sie HIER KLICKEN oder diesen Link in Ihren Browser kopieren und einfügen: https://www.ktmc.com/new-cases/dentsply-sirona-inc?utm_source=PR&utm_medium=link&utm_campaign=xray&mktm=r
Sie können auch Kontakt mit dem Anwalt Jonathan Naji, Esq. aufnehmen, indem Sie (484) 270-1453 anrufen oder eine E-Mail an info@ktmc.com senden.
ANGEBLICHES Fehlverhalten DER BEKLAGTEN:
Die Beschwerden behaupten, dass die Beklagten während des Klassenzzeitraums falsche und/oder irreführende Aussagen gemacht und/oder nicht offengelegt haben, dass: (1) DENTSPLY einkommensschwache Personen anvisierte, die keinen Zugang zu guter Mundhygiene-Ausbildung, einem Zahnarzt oder Zahnversicherung hatten, was oft bedeutete, dass Patienten, die sich für Byte, eine direkte Lösung für Verbraucher zur Ausrichtung der Zähne, anmeldeten, zugrunde liegende zahnmedizinische Probleme hatten, die sie für eine Behandlung ineligibel machten; (2) der Druck auf das Wachstum von Byte und die Verkaufsprovisionen dazu führte, dass Verkaufsmitarbeiter an kontraindizierte Patienten verkauften; (3) die oben genannten Faktoren dazu führten, dass der typische Onboarding-Prozess für Byte-Patienten keine angemessene Gewissheit darüber bot, dass kontraindizierte Patienten nicht in Behandlung gingen; (4) vor und während des Klassenzzeitraums strömten Berichte über Verletzungen von Byte-Patienten herein; (5) DENTSPLY wusste, dass seine Byte-Aligner über Jahre hinweg schwere Patientenverletzungen verursachten, unternahm jedoch wenig, um diese Verletzungen zu untersuchen oder die FDA zu benachrichtigen; (6) DENTSPLY hatte keine Systeme eingerichtet, um die FDA über diese Verletzungen zu informieren, was DENTSPLY innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis eines Problems tun muss; (7) die FDA hatte einen starken Anstieg an Berichten über schwere Verletzungen von Byte-Patienten verzeichnet; (8) als Ergebnis der obigen Punkte überbewertete DENTSPLY den Goodwill-Wert von Byte erheblich; und (9) infolgedessen waren die positiven Aussagen der Beklagten über das Geschäft, die Abläufe und die Aussichten von DENTSPLY erheblich falsch und irreführend und/oder fehlten zu allen relevanten Zeiten eine angemessene Grundlage.
DER PROZESS FÜR DEN HAUPTKLÄGER:
DENTSPLY -Anleger können spätestens bis zum 27. Januar 2025, die Ernennung zum Hauptkläger und Vertreter der Klasse über Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP oder andere Rechtsanwälte beantragen, oder sie können sich entscheiden, nichts zu tun und ein abwesendes Mitglied der Klasse zu bleiben. Ein Hauptkläger ist ein Vertretungsmitglied, das im Namen aller Mitglieder der Klasse die Rechtsstreitigkeiten leitet. Der Hauptkläger ist in der Regel der Anleger oder eine kleine Gruppe von Anlegern, die das größte finanzielle Interesse haben und auch angemessen und typisch für die vorgeschlagene Klasse von Anlegern sind. Der Hauptkläger wählt den Anwalt, der den Hauptkläger und die Klasse vertritt, und diese Anwälte, wenn sie vom Gericht genehmigt werden, sind Haupt- oder Klassenanwälte. Ihre Fähigkeit, an einer eventuellen Entschädigung teilzuhaben, wird nicht durch die Entscheidung beeinflusst, ob Sie als Hauptkläger fungieren oder nicht.
Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP ermutigt DENTSPLY-Anleger, die erhebliche Verluste erlitten haben, sich direkt mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten.
HIER KLICKEN, UM SICH FÜR DEN FALL ANMELDEN ODER ZU GEHEN: https://www.ktmc.com/new-cases/dentsply-sirona-inc?utm_source=PR&utm_medium=link&utm_campaign=xray&mktm=r
ÜBER KESSLER TOPAZ MELTZER & CHECK, LLP:
Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP verfolgt Sammelklagen in Staats- und Bundesgerichten im ganzen Land und weltweit. Die Kanzlei hat sich einen weltweiten Ruf für Exzellenz erarbeitet und hat Milliarden von Dollar für Opfer von Betrug und anderen Unternehmensfehlverhalten zurückgewonnen. Alle unsere Arbeiten werden von einem gemeinsamen Ziel angetrieben: Anleger, Verbraucher, Mitarbeiter und andere vor Betrug, Missbrauch, Fehlverhalten und Fahrlässigkeit von Unternehmen und Treuhändern zu schützen. Die Klage in diesem Verfahren wurde nicht von Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP eingereicht. Für weitere Informationen über Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP besuchen Sie bitte www.ktmc.com.
KONTAKT:
Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP
Jonathan Naji, Esq.
(484) 270-1453
280 King of Prussia Road
Radnor, PA 19087
info@ktmc.com
Kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten als Anwaltwerbung angesehen werden. Frühere Ergebnisse garantieren keine zukünftigen Ergebnisse.
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